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Bauproduktegesetz

Seit dem 1. Oktober 2014 ist das neue Schweizer Bauproduktegesetz in Kraft.

Das Gesetz regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten und ihre Bereitstellung auf dem Markt. Ziel ist es die Sicherheit von Bauprodukten zu gewährleisten und den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr zu erleichtern. Beim neuen Bauproduktegesetz handelt es sich um eine Anpassung an die EU-Bauprodukteverordnung Nr. 305/2011.

Nach neuem Schweizer Bauproduktegesetz sind die Hersteller von Bauprodukten verpflichtet, eine Leistungserklärung zu erstellen, wenn ein Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder einer Europäischen Technischen Bewertung entspricht, die für dieses Produkt ausgestellt wurde, in Verkehr gebracht wird.

Weiterführende Dokumente finden Sie unter:

Links zur offiziellen Seite der EU zu diesem Thema:

Link zur EOTA betreffend die ETB bzw. ETA: What is an ETA? (European Technical Assessment)

Den Leitfaden des VES zum Bauproduktegesetz erhalten Sie über die ELDAS® auf Anfrage.

Muster Leistungserklärung: