Wir möchten Sie auf die in der Schweiz geltenden Regelungen für Sicherheitsdatenblätter (SDB) aufmerksam machen:
- Sprache: mindestens Deutsch, Französisch oder Italienisch. Englisch bei Zustimmung des Elektrogrosshandels möglich.
- Die Verantwortung liegt beim Hersteller, die Sicherheitsdatenblätter zu aktualisieren.
- Für Produkte, die in der Schweiz hergestellt werden, muss der Hersteller ein schweizerisches Sicherheitsdatenblatt erstellen.
- Für Produkte, die in der EU hergestellt werden, muss der Schweizer Importeur/Händler ein Deckblatt zum bestehenden Sicherheitsdatenblatt erstellen. Wir kennen zwei Fälle:
- Wenn der EU-Hersteller einen Händler in der Schweiz hat (= ELDAS-Lieferant), dann muss er (der CH-Händler) das Deckblatt erstellen. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für EU-Hersteller, ein CH-Deckblatt zu erstellen. Die Pflicht liegt immer beim CH Importeur, d.h. in diesem Fall dem CH-Händler.
- Wenn der ELDAS-Elektrogrosshändler direkt beim EU-Hersteller kauft, ist er der Importeur und muss daher das Deckblatt erstellen.
- Für Produkte, die ausserhalb der EU und der Schweiz hergestellt werden (wie USA z.B.), wird ein Schweizer Sicherheitsdatenblatt benötigt. Dieses Sicherheitsdatenblatt wird durch den Schweizer Händler (ELDAS-Lieferant) oder den Schweizer Grosshändler erstellt, je nachdem wer die Produkte importiert.
- Schweizer-SDB haben länderspezifischen Besonderheiten bei den Kapiteln 1, 7, 8, 13 und 15, die bei jedem in der Schweiz gehandelten bzw. verkauften Produkte auf dem SDB erscheinen müssen (auf dem Blatt selbst oder auf dem Deckblatt).
Wegleitung "Das Sicherheitsdatenblatt in der Schweiz basierend auf der Chemikalienverordnung in der Fassung vom 1. Mai 2022"