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Die europäische Chemikalien-Verordnung (EG) Nr. 1906/2007 REACH (Registration, Evaluation and Autorisation of Chemicals) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Ziel dieser Verordnung ist die Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Gesundheit der Menschen.
Artikel 33 der REACH-Verordnung regelt die Informationspflichten innerhalb der Lieferkette und gegenüber dem Verbraucher. Diese besteht immer dann, wenn ein Erzeugnis besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) gemäss Anhang XIV der REACH-Verordnung mit einem Gewichtsanteil von > 0,1 % enthält.
Innerhalb der Lieferkette müssen alle nachgeschalteten Akteure informiert werden.
Auf Anfrage des Verbrauchers, ist ein Unternehmen verpflichtet innert 45 Tagen schriftlich Auskunft zu geben.
Die detaillierten Richtlinien der EU sowie die Liste der besorgniserregenden Stoffe finden Sie unter:
Die von den Lieferanten der ELDAS® zur Verfügung gestellten Deklarationen finden Sie unter: Informationen zu Lieferanten