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Die immer bessere Energieeffizienz von Lichtquellen hat unter anderem zur neuen EU-Delegierten-Verordnung 2019/2015 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen geführt. Davon betroffen ist die in der Schweiz geltende Energieeffizienzverordnung (EnEV), welche entsprechend angepasst worden ist. Die EU-Verordnung ist bereits seit dem 24.12.2019 teilweise in Kraft getreten und bringt einige relevante Änderungen mit sich.

Die bisherige – und immer noch gültige – Abstufung der Energieeffizienzklassen zusammen mit dem Glühlampenverbot hat dazu geführt, dass LED-Lichtquellen im oberen Segment der Energieeffizienzskala (A, A+, A++) zu liegen kommen und Klassen von C bis E nur in den allerwenigsten Fällen verwendet werden. Weiter könnten neue, noch effizientere, Lichtquellen nur mit zusätzlichen «+»-Zeichen gekennzeichnet werden.

Um auch in Zukunft «Luft nach oben» zu haben, wurde eine Anpassung der Einstufungskriterien notwendig. Dies hat zur Folge, dass ab September 2021 neue Energielabels auf dem Markt kommen werden. Lichtquellen, die heute beispielsweise der Klasse A++ zugeteilt sind, werden neu der Klasse B zugeordnet.

Eine solche Änderung kann nicht von heute auf morgen durchgeführt werden. Die folgende Grafik zeigt den zeitlichen Verlauf der geplanten Umsetzungsphasen. Dabei wird zwischen Leuchten mit klassischen Lampensockel (z.B. E27, GU10), fest eingebauten Leuchtmittel (z.B. LED-Module) und Leuchtmittel unterschieden.